Gemeinde
Kommunale Gliederung:
Aremberg ist eine von 37 Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Adenau und befindet sich im westlichen Verbandsgemeindeberich. Von der Bevölkerungszahl 280 liegt Aremberg im Mittleren und von der Gemarkungsfäche, die eine Größenordnung von 9,62 qkm aufweist, im oberen Bereich der Verbandsgemeinde Adenau.
Räumliche Lage:
Der Ort Aremberg liegt auf einem Hochplateau (560 m) im westlichen Bereich der Verbandsgemeinde Adenau, und südwestlichen Teil des Landkreises Ahrweiler, direkt an der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Am West Hang des Arembergs liegt das gleichnamige Dorf. Der Ort Aremberg befindet sich auf einem 623 m hohen Vulkankegel leicht nach Südwesten abfallenden Rücken.
Erstmals urkundlich erwähnt wurde Aremberg 1087. Bis zum Ende des 18 Jahrhundert gehörte der Ort Aremberg zum Herzogtum Arenberg. Die Gemeinden Aremberg gehörten bis zum Ende des 17. Jahrhunderts zu drei verschiedenen Territorien: zum Herzogtum Arenberg, zu Kurköln und Kurtrier. Im Jahr 1794 hatten französische Revolutionstruppen das Linke Rheinufer besetzt. Unter der französischen Verwaltung gehörte Aremberg zur Mairie Arenberg -Kanton Adenau im Rhein-Mosel-Departement. Nach dem Wiener Kongress im Jahre 1815 wurde das linke Rheinufer dem Königreich Preußen zugeordnet. Nach den auf dem Wiener Kongress geschlossenen Verträgen kam das Rheinland, damit auch das vorherige Herzogtum Arenberg und die umliegenden Dörfer, 1815 zum Königreich Preußen. Unter der preußischen Verwaltung wurden 1816 Regierungsbezirke, Kreise und Bürgermeistereien sowie zugehörige Gemeinden gebildet. Die Bürgermeisterei Aremberg gehörte zum Kreis Adenau im Regierungsbezirk Koblenz und von 1822 an zur damals neu gebildeten Rheinprovinz. Der Sitz des Bürgermeistereiamtes war in Antweiler, deswegen war auch die Bezeichnung „Bürgermeisterei Antweiler“ im Gebrauch. Die Bürgermeistereien in der Rheinprovinz trugen in der Regel den Namen des Ortes, an denen der Amtssitz war bzw. der Bürgermeister hatte seine Wohnung am Amtssitz zu nehmen. Am 7. Oktober 1820 wurde von der Bezirksregierung zu Koblenz die Genehmigung erteilt, dass der Bürgermeister von Aremberg seinen Wohnsitz in Antweiler haben könne, dass aber die Bezeichnung „Bürgermeisterei Aremberg“ zu führen sei. Auch über 100 Jahre später war, nach einem Adressbuch aus dem Jahr 1926, die offizielle Bezeichnung noch „Bürgermeisterei Aremberg“ und der Amtssitz in Antweiler. Auch der Gebietsstand und die Gemeindezuordnung blieben bis dahin unverändert. Ende 1927 wurden alle Landbürgermeistereien in der Rheinprovinz in Ämter umbenannt. Etwa in dieser Zeit erfolgte auch die Umbenennung nach dem Sitzort in „Amt Antweiler“. Aufgrund der „Verordnung über die Neugliederung der Landkreise“ vom 1. August 1932 wurde der Kreis Adenau zum 30. September 1932 aufgelöst. Das Amt Antweiler wurde dem Kreis Ahrweiler zugeordnet. Aus dem Amt Antweiler entstand 1968 die Verbandsgemeinde Antweiler, die 1970 in der Verbandsgemeinde Adenau aufging.
